

Nein! Das in Deutschland eingeführte staatliche Mammographie Screening Programm lädt Frauen zwischen 50 u. 69 Jahren zur freiwilligen Teilnahme an einer Mammographie ein. Da diese Einladungen von einer zentralen Stelle ohne Kenntnis der medizinischen Vorgeschichte der einzelnen Frau veranlasst wird, werden automatisch auch Frauen eingeladen, die für das Screening ungeeignet sind. Hierzu gehören Frauen, die ein besonderes Brustkrebserkrankungsrisiko haben, z.B. aufgrund von familiären Erkrankungsfällen. Außerdem Frauen die Brustbeschwerden haben oder bei denen bereits früher eine Brusterkrankung festgestellt worden ist.
Trifft einer dieser Faktoren zu, können Sie nach wie vor zur Untersuchung der Brust in eine radiologische Praxis bzw. zu den Ihnen bereits bekannten Röntgenärzten/Radiologen gehen. Diese Untersuchung erfolgt wie bisher auf Überweisungsschein von ihrem Gynäkologen oder Hausarzt.
Die Teilnahme am staatlichen Mamma-Screening-Programm ist in jedem Falle freiwillig. 
Nein! Die genannte Alterbegrenzung bezieht sich ausschließlich auf das staatliche Screening-Programm und damit auch auf vollständig beschwerdefreie Frauen. Jede Frau hat bei bekannter Brustvorerkrankung, Beschwerden oder dem Verdacht auf eine Brusterkrankung das Recht wie bisher auf Kosten der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse eine Brustuntersuchung in einer radiologischen Praxis oder Klinik durchführen zu lassen. Es gibt hierfür keinerlei Altersgrenzen. 
Auf keinen Fall! Patientinnen, die vom Haus- oder Facharzt zur Brustuntersuchung überwiesen werden, erhalten diese diagnostischen Leistungen ebenfalls kostenfrei. Nur wenn dies von einer Patientin ausdrücklich selbst gewünscht wird, können geeignete Untersuchungen auch als Selbstzahler-Leistung in Anspruch genommen werden. 
Nein! Das IDR Freiburg setzt an seinen beiden Mamma-Untersuchungszentren in Freiburg und Bad Krozingen modernste und regelmäßig (mindestens jährlich) technisch überwachte und überprüfte Untersuchungsgeräte ein sowie speziell geschulte Fachkräfte. Auch die Ärzte unterliegen regelmäßigen fachlichen Überprüfungen durch zuständige Organisationen und Behörden. 
Nein! Das Mammographie Screening Programm zielt im Wesentlichen darauf ab, sehr große Untersuchungszahlen bewältigen zu können. Da kein ärztliches Personal vor Ort anwesend ist, besteht deshalb nicht die Möglichkeit einen Facharzt persönlich zu befragen oder von dort Auskunft zu erhalten.
Das Programm sieht auch keine detaillierte Berichterstattung an den Haus- oder Frauenarzt vor. Es wird lediglich eine Mitteilung gegeben, ob die Untersuchung auffällig oder unauffällig ausgefallen ist. Die Vorgehensweise beim Screening-Programm unterscheidet sich somit sehr wesentlich von einem herkömmlichen Arztbesuch, bei dem es wie bisher auch möglich ist, individuelle Belange, Fragen oder Wünsche mit einem namentlich bekannten Arzt zu besprechen. Selbstverständlich wird bei der persönlichen Untersuchung in der Arztpraxis auch wie bisher vereinbart, wer den Untersuchungsbericht erhalten soll. 
Eine 100%ige Tumorerkennungsquote kann keines der bekannten Verfahren aufweisen. Die Erkennungssicherheit der einzelnen Methoden hängt im Wesentlichen auch vom anatomischen Brusttyp ab und variiert deshalb von Frau zu Frau. Fachleute gehen davon aus, daß etwa 20-25 % der Tumore, die zum Untersuchungszeitpunkt schon vorhanden sind, mit der Mammographie nicht erkennbar sind. Um diese hohe Rate zu verringern, kommen deshalb neben der Mammographie ergänzende Verfahren zum Einsatz. In vielen Fällen hat der kombinierte Einsatz von Mammographie und Ultraschall/Sonographie (manchmal auch die Hinzuziehung der Kernspintomographie) eine deutlich höhere Aussagekraft und Verlässlichkeit beim Tumorausschluss. Die richtige Untersuchungsstrategie sollte im Einzelfall nach Möglichkeit direkt im Gespräch zwischen der Patientin und dem untersuchenden Facharzt festgelegt werden. 
Bei der Teilnahme am staatlichen Mammographie Screening Programm ist eine Mammographie zwingend vorgeschrieben. Nur maximal 5 % der Frauen erhalten zusätzliche Abklärungen (diese Quote ist im Screening-Programm vorgegeben). Bei Untersuchungen außerhalb des Screening-Programms kann – in Absprache mit der einzelnen Patientin – ein alternatives Untersuchungsverfahren zusätzlich oder ersatzweise zur Mammographie eingesetzt werden. 
Es ist das erklärte Ziel aller diagnostischen Bemühungen einerseits operationsbedürftige Befunde möglichst frühzeitig zu erkennen, andererseits aber unnötige Operationen der betroffenen Frau zu ersparen. Deshalb wird im staatlichen Screening-Programm angestrebt, dass etwa jede zweite feingewebliche Abklärung einen Tumornachweis erbringen sollte. Diese Quote wird häufig nicht erreicht und es werden z. T. wesentlich mehr Eingriffe bei Frauen durchgeführt ohne daß sich ein Tumor findet. 
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